Unfallversicherung: Optimale Absicherung bei bleibenden Schäden
Ein Unfall beim Skiurlaub in den Alpen oder ein falscher Tritt beim Renovieren des Daches: Gefahren lauern überall im Alltag und können von Kratzern über Blessuren bis hin zu Knochenbrüchen allerlei Überraschungen parat haben. Für den Gang zum Arzt kommt die Krankenversicherung auf, über die jeder Mensch in Deutschland verfügt. Doch was ist, wenn das Ergebnis bleibende Schäden sind? Dann ist eine private Unfallversicherung Gold wert.
Ihr Körper ist Ihr Kapital! Schützen Sie Ihn auch außerhalb von Arbeit oder Schule und garantieren Sie so, dass Sie auch im schlimmsten auszumalenden Fall umfassend abgesichert sind. So ermöglichen Sie sich und Ihrer Familie, dass alle notwendigen Ausgaben, die nach Ihrer Verletzung zu stemmen sind, finanzierbar bleiben.
Wann hilft eine private Unfallversicherung?
Eine private Unfallversicherung springt immer dann ein, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr greift. Gesetzlich versichert sind Sie beispielsweise am Arbeitsplatz, in der Universität oder im Sportverein, da für derartige Institutionen eine entsprechende Vorsorge Pflicht ist. Auch auf dem direkten Weg zu den jeweiligen Stätten sowie auf dem Rückweg nach Hause werden Sie durch den gesetzlichen Schutz umfassend abgesichert.
Abseits davon sind Sie im privaten Bereich jedoch auf Ihre eigene Vorsorge angewiesen. Ein Unfall beim Joggen im Park oder beim Wandern im Urlaub kann ebenso zu bleibenden Schäden führen. Um für den Rest Ihres Lebens nicht auf das gesetzliche Minimum an Fürsorge angewiesen zu sein, ist der Abschluss einer privaten Unfallversicherung sinnvoll. So garantieren Sie sich und Ihren Liebsten, dass alle notwendigen Ausgaben getätigt werden können, um das Leben nach einem Unfall so angenehm wie möglich gestalten zu können und dabei nicht auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sein zu müssen.
Folgende Leistungen garantiert die private Unfallversicherung beispielsweise:
- finanzielle Mittel für die Anpassung an die neue Lebenssituation (z.B. Umbau zur barrierefreien Wohnung, neues Auto)
- Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit
- Ausgleich des Lohnausfalls
Um Leistungen der privaten Unfallversicherung beanspruchen zu können, ist die durch einen Gutachter festgestellte Invalidität eine der wichtigsten Voraussetzungen. Ein Arztbesuch ist somit Pflicht. Diese Invalidität muss tatsächlich jedoch nicht für den Rest des Lebens vorherrschen. Wird eine Beeinträchtigung des Lebens über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren erwartet, ist die Unfallversicherung in der Pflicht. Ein nachhaltiger Schaden am Fußgelenk zählt so als Versicherungsfall, auch wenn möglicherweise nach fünf Jahren das beschwerdefreie Gehen wieder möglich ist. Ein Kreuzbandriss beim Fußball verheilt dagegen in der Regel jedoch zu schnell.
So wird die Invalidität nach einem Unfall definiert
Falls ein Unfall Sie derartig beeinträchtigt, dass Sie Ihre körperlichen und geistigen Funktionen nicht mehr im vollen Umfang nutzen können, spricht man grundsätzlich von Invalidität.
Über den Grad der Invalidität wird mithilfe der sogenannten Gliedertaxe entschieden. Durch diese wird jedem einzelnen Körperteil ein gewisser Prozentsatz zugewiesen. Ist einer Ihrer Arme im Schultergelenk beispielsweise funktionsunfähig, spricht man von einer 70-prozentigen Invalidität. Bei einem Verlust des Gehörsinns auf einem Ohr verfügen Sie dagegen über einen Invaliditätsgrad von 30 Prozent.
Angehörige eines Heilberufes werden nach einer gesonderten Gliedertaxe eingeordnet. Diese misst einigen Körperteilen eine besondere Bedeutung zu. Der sich ergebende Grad der Invalidität wird in beiden Fällen mit der vereinbarten Versicherungssumme verrechnet. Das Ergebnis ist die Entschädigung, die Ihnen durch die Versicherung ausgezahlt werden muss.
Vereinbaren Sie beispielsweise eine Versicherungssumme in Höhe von 100.000 Euro und erleiden einen nachhaltigen Schaden eines Armes im Schultergelenk, stehen Ihnen somit 70.000 Euro bei der Auszahlung zu. Ist dieser Arm jedoch beispielsweise nur zu 50 Prozent beschädigt, werden Ihnen seitens der Versicherungsgesellschaft 35.000 Euro ausgezahlt.
Unter welchen Umständen spricht man von einem Unfall?
Ein Unfall kann Ihnen im schlimmsten Fall bleibende Schäden bescheren. Diese können sich dagegen jedoch auch im Laufe der Zeit einstellen, beispielsweise durch ungesunde Sitzhaltungen oder eine Fehlbelastung im Sport. Auch in diesen Fällen kann das eigene Leben starke Beeinträchtigung erfahren. Die private Unfallversicherung ist hierbei jedoch nicht zuständig. Mitunter lohnt sich jedoch ein Blick auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, die ebenfalls Absicherung garantiert.
Ein Unfall muss folgende Kriterien erfüllen, um als solcher registriert zu werden:
- Plötzlichkeit des Ereignisses
- Einwirkung von außen durch menschliches Handeln oder durch Naturkraft
- Körperliche Beeinträchtigung durch das Ereignis
- Unfreiwilligkeit
Damit sind Schäden, die beispielsweise durch einen Suizidversuch zurückbleiben, nicht von der Unfallversicherung abgedeckt. Wichtig ist darüber hinaus, dass ausschließlich körperliche “Gesundheitsschäden” entschädigt werden. Psychische Probleme oder auch Sachschäden nach einem Unfall werden durch die Police nicht abgedeckt.
Die wichtigsten Fragen beim Vertragsabschluss
Wie bei jeder Art von Vertrag ist auch der Vergleich der Unfallversicherungen zu empfehlen. Dabei hilft Ihnen zum Beispiel unser Vergleichsrechner. Hierbei ist jedoch nicht das günstigste Angebot entscheidend. Viel eher sollten Sie die Police wählen, die die hochwertigsten Leistungen für Sie bereithält. Bei der Wahl der Versicherung helfen Ihnen folgende Fragen:
- Welche Versicherungssumme ist notwendig, um auch nach einem Unfall ein sorgenfreies Leben zu genießen?
- Ist die herkömmliche Gliedertaxe ausreichend oder brauche ich eine Erweiterung?
- Benötige ich nach einem Unfall Zusatzleistungen?
- Sollen meine Angehörigen auch im Todesfall abgesichert sein?
Diese Fragen sind für Sie und Ihre Berater essenziell, um eine individuelle Police gestalten zu können, die Sie nicht nur zum erwartbaren Mindestmaß zufriedenstellt. Bei der Wahl der Versicherung erhalten Sie die Kontrolle, da Ihre Gesundheit im Vordergrund steht.
Unfallversicherung: Auch für Kinder und Rentner sinnvoll
Nicht nur Erwachsene können von einer Versicherung im Falle eines bleibenden Schadens profitieren. Da sich die private Unfallversicherung an allen Tätigkeiten orientiert, die außerhalb des Arbeitsplatzes stattfinden, ist sie selbstverständlich auch für Kinder und Rentner nützlich. In beiden Fällen gibt es jedoch einige Besonderheiten zu beachten.
Kinder sind einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt, da diese über mehr Freizeit als Erwachsene verfügen und diese in der Regel auch aktiv nutzen. Besonders bei Kindern im Wachstum ist eine umfassende Versicherung beinahe unabdingbar. Sollten Heranwachsende durch einen Unfall nachhaltig beeinträchtigt werden, ist ein besonderer Grad der Fürsorge erforderlich. Die Art der Zuwendung muss so ständig neu justiert werden. Beispielsweise müssen Gegebenheiten in der Wohnung oder Hilfen zum Bestreiten des Lebens regelmäßig auf den wachsenden Körper angepasst werden.
Besonders wichtig ist jedoch die Fürsorge der Eltern. Eine gute Versicherung für Kinder sollte daher auch den Verdienstausfall mindestens eines Elternteils ausgleichen.
Auch Rentner sind durch die erweiterte Freizeit von Unfällen stark bedroht. Gleichzeitig gilt der alternde Körper als besonders anfällig für bleibende Schäden. Wichtig ist daher, eine Police zu wählen, in der der Begriff des Unfalls großzügiger definiert ist. Beispielsweise kann bei Rentnern schon ein Muskelfaserriss zur dauerhaften Beeinträchtigung führen. Auch Schäden durch enorme Anstrengung, beispielsweise Herzinfarkte, sollten von der Unfallversicherung abgedeckt sein.
Rentner müssen darauf achten, dass der Versicherungsvertrag an die Bedürfnisse im Alter angepasst ist. So sollten nach einem Unfall der Umbau der Wohnumgebung sowie Unterstützung im Haushalt gewährleistet sein.
Online vergleichen und das beste Versicherungsangebot finden
Damit Sie vom garantiert besten Angebot und hochwertigen Leistungen nach einem Unfall profitieren können, ist ein Vergleich sinnvoll. MJB-Finanz als unabhängiger Versicherungsmakler hilft Ihnen dabei, die Police zu finden, die sich perfekt an Ihre Lebenssituation anpasst. Schon zahlreiche Kunden vor Ihnen konnten durch die verschiedenen Versicherungsbausteine einen Rundumschutz erhalten und darüber hinaus durch die ausgezahlten Leistungen profitieren.
Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, unter der Vielzahl an Angeboten die Unfallversicherung zu finden, die Ihnen im Leben tatsächlich weiterhilft. Da wir vertraglich nicht an bestimmte Versicherungsunternehmen gebunden sind, können wir Ihnen aus unserem Pool an individuellen Angeboten einen echten Mehrwert bieten. MJB-Finanz garantiert Ihnen hierbei gleichzeitig eine umfassende und kompetente Beratung.