Die Inhaltsversicherung
Mit dem Abschluss einer Inhaltsversicherung gehen Unternehmen auf Nummer sicher und können – ähnlich der Hausratversicherung im privaten Bereich – ihre Geschäftsinhalte (z. B. Büro- und Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren) schützen. Schäden, welche die Existenz bedrohen, werden so abgesichert. Alles, was Sie zur Inhaltsversicherung wissen müssen, erfahren Sie jetzt.
Was genau ist eine Inhaltsversicherung?
Bei der Inhaltsversicherung (auch Geschäftsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung genannt) handelt es sich um eine Sachversicherung, welche die Büroeinrichtung sowie Maschinen, Lagerbestände und Waren gegen Schäden durch Gefahren wie
- Leitungswasser,
- Sturm und Hagel,
- Feuer (auch Explosion) und
- Einbruchdiebstahl (einschließlich Vandalismus)
Zudem kann der Versicherungsschutz um folgende Gefahren erweitert werden:
- Elementarschäden (z. B. Starkregen, Rückstau),
- Schäden durch Erdbeben, Schneelawinen und Hochwasser,
- Schäden an elektronischer Ausstattung und Glasbruch sowie
- Betriebsausfall aufgrund der vorgenannten Gefahren.
Warum sollte eine Inhaltsversicherung abgeschlossen werden?
Zunächst entscheidet die Art eines Unternehmens darüber, ob und wie wichtig eine Inhaltsversicherung ist. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann sie vor dem finanziellen Ruin im Falle eines Schadens bewahren.
Generell ist die Inhaltsversicherung natürlich für alle Selbständigen sinnvoll. Im Schadenfall hilft sie, die Wiederaufnahme der betrieblichen Tätigkeit sicherzustellen.
Wie gestaltet sich der Versicherungsschutz einer Inhaltsversicherung?
Über die Inhaltsversicherung werden alle beweglichen Sachen des Betriebsvermögens versichert. Wie bereits erwähnt, gehören zu diesem Büroeinrichtung (z. B. Möbel, PCs), technische Betriebseinrichtung (neben Maschinen auch Werkzeuge) sowie bei produzierenden Unternehmen auch Rohstoffe sowie fertige Waren.
Eine Absicherung dieser Gegenstände ist nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- der Versicherungsnehmer ist gleichzeitig Eigentümer der versicherten Sachen,
- der Versicherungsnehmer hat die versicherte Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben,
- der Versicherungsnehmer hat die versicherte Sache mit der Option auf Kauf geleast und diese Option wurde zum Schadenzeitpunkt bereits ausgeübt oder ist noch nicht abgelaufen und
- der Versicherungsnehmer hat die versicherte Sache sicherungsübereignet (z. B. zur Sicherung eines Darlehens).
Bei einigen Versicherern kann auch fremdes Eigentum (z. B. Kundenfahrzeug in einer Kfz-Werkstatt, Gebrauchsgegenstände von Mitarbeitern) versichert werden.
Besondere Bedingungen gelten meist für Bargeld und Wertgegenstände sowie Daten und Computerprogramme.
Welche Gefahren sind nicht versichert?
Nur eingeschränkt oder gar nicht versichert sind Schäden, die
- grob fahrlässig oder
- vorsätzlich
herbeigeführt wurden.
Bei grober Fahrlässigkeit obliegt dem Versicherer das Recht, die Leistung um einen bestimmten Betrag zu kürzen. Schäden, die durch Vorsatz entstanden sind, werden grundsätzlich nicht übernommen.
Weiterhin sind Schäden durch Gefahren wie
- Krieg,
- Sturmflut und Tsunami oder
- Kernenergie
Was wird im Schadenfall geleistet?
Kommt es aufgrund der versicherten Gefahren an Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten zu Schäden und werden diese dabei zerstört oder kommen abhanden, ersetzt die Inhaltsversicherung die daraus resultierenden Kosten für
- Reparatur der versicherten Sache,
- Wiederherstellung der versicherten Sache oder
- Wiederbeschaffung der versicherten Sache.
Je nach Tarif werden neben dem konkreten Sachschaden auch folgende, mit dem Schadenfall zusammenhängende, Aufwendungen von der Versicherung übernommen:
- Kosten für Löscharbeiten,
- Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten,
- Kosten für Aufwendungen zur Wiederherstellung von Aktien, Programmen und Daten,
- Kosten für Sicherungsmaßnahmen (z. B. auch für den Schlösser-Austausch nach einem Einbruch),
- Kosten, die für die Schadensbeseitigung am Gebäude durch Einbruch entstehen sowie
- Kosten für Sachverständige.
Häufig werden durch die Geschäftsinhaltsversicherung auch Mehrkosten für die Neuanschaffung erstattet. Dies ist immer dann der Fall, wenn der technische Fortschritt dazu führt, dass die zu beschaffende Sache nicht mehr zum ursprünglichen Wert wiederbeschafft werden kann.
Tipp: Vergleichen Sie mehrere Angebote
Die spezifischen Gefahren eines jeden Unternehmens erfordern einen individuellen Versicherungsschutz. Dieser muss maßgeschneidert auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein. Vor Abschluss eines Versicherungsvertrags sollten Sie unbedingt mehrere Angebote miteinander vergleichen. Nur so können Sie eine optimale Absicherung für den Schadenfall erhalten.
Falls Sie Hilfe auf der Suche nach der richtigen Inhaltsversicherung brauchen, können Sie uns gerne kontaktieren. Wir werden als unabhängiger Versicherungsmakler in Freiburg gemeinsam mit Ihnen eine passende Absicherung für Ihren Betrieb finden.
Kontaktieren Sie uns noch heute, falls Sie eine Beratung wünschen!
FAQ – Fragen und Antworten
1. Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass damit der Neuwert der gesamten Betriebseinrichtung sowie von Waren und Vorräten abgesichert ist. Da dieser auch schwanken kann, empfiehlt es sich, den Wert etwa zehn Prozent höher anzusetzen, als er tatsächlich ist. So lässt sich eine Unterversicherung und eine Kürzung der Zahlung im Schadenfall vermeiden.
2. Was kostet die Geschäftsinhaltsversicherung?
Eine pauschale Antwort lässt sich auf diese Frage nicht geben. Vor allem die Versicherungssumme hat auf die Beitragshöhe Einfluss. Hinzu kommt das Risiko für einen Schaden, welches anhand folgender Faktoren ermittelt wird:
- Art des Betriebs,
- Standort des Unternehmens (hat auf das Einbruchsrisiko Einfluss),
- Gebäudeart,
- Vorschäden sowie
- Erfüllung bestimmter Sicherheitsstandards.
3. Müssen separate Räume angegeben werden?
Bei Vertragsabschluss sollten unbedingt alle genutzten Räume angegeben werden. Dazu gehören auch Kellerräume sowie Dachboden. Werden sie nicht benannt, gilt dafür kein Versicherungsschutz.
4. Ist das Inventar auch auf Transportwegen versichert?
Über die sogenannte Außenversicherung, die Teil der Inhaltsversicherung ist, wird das Inventar bis zu einer bestimmten Summe und nur für bestimmte Gefahren auch auf Transportwegen abgesichert. Die Außenversicherung ist dafür nur ein Basisschutz, der für gelegentliche Transporte ausreichend ist. Regelmäßige Transporte sichern Sie am besten mit einer eigenständigen Transportversicherung ab.
5. Verzicht auf Einwand wegen grober Fahrlässigkeit – was bedeutet das?
Einige Versicherungsunternehmen bieten als Zusatzleistung ohne Aufpreis den Verzicht auf Einwand wegen grober Fahrlässigkeit. In diesem Fall erfolgt die Entschädigungszahlung ohne Kürzung. Allerdings erfolgt dann häufig eine Begrenzung der Zahlung im Schadenfall auf einen festgelegten Maximalbetrag.
6. Was bedeutet “Verzicht auf Einrede einer Unterversicherung”?
Ein Zusatzbaustein bei einigen Versicherern ist der “Verzicht auf Einrede einer Unterversicherung“. Dabei wird bei Schäden, welche die Versicherungssumme nicht mehr als zehn Prozent übersteigen, auf die Anrechnung einer möglicherweise bestehenden Unterversicherung verzichtet. Die Entschädigungszahlung wird dann nicht gekürzt.
7. Welche Regelungen gelten für Bargeld?
Für Bargeldbestände im Unternehmen gilt in der Regel nur ein begrenzter Versicherungsschutz. Entscheidend für diesen ist zudem, dass das Bargeld in einem verschließbaren Gegenstand (z. B. Safe, verschließbare Schreibtischschublade) aufbewahrt wird. Sofern aus bestimmten Gründen mehr Bargeld im Unternehmen aufbewahrt werden muss, empfiehlt sich die Einlagerung in einem speziellen Tresor, der über ein Mindestgewicht von 300 Kilogramm verfügt.
8. Was bedeuten Neuwert, Zeitwert und Gemeiner Wert?
Die Inhaltsversicherung versichert bewegliche Betriebseinrichtung in der Regel zum Neuwert, welcher dem Preis zur Wiederbeschaffung der Gegenstände entspricht.
Sofern der Wert des betrieblichen Inventars aufgrund von Abnutzung und/oder Alter 40 Prozent unter dem Neuwert liegt, wird durch Versicherer meist der Zeitwert ersetzt. Dieser entspricht dem Preis, für den die Gegenstände noch verkauft werden könnten.
Ist eine Nutzung der versicherten Gegenstände nicht mehr dem eigentlichen Zweck entsprechend möglich, erfolgt eine Erstattung des gemeinen Werts. Dabei handelt es sich um den erzielbaren Verkaufspreis für das versicherte Inventar.