Was ist eine Hausratversicherung?
Von der Hausratversicherung hat bestimmt jeder schon einmal gehört. Sie zählt zu den Basisversicherungen, wenn es um den Schutz von Eigentum und Besitz geht. In jeder noch so kleinen Wohnung befinden sich Möbel, Einrichtungsgegenstände, Elektrogeräte und auch Wertsachen – im Falle eines Brandes müssten Sie von heute auf morgen alles neu kaufen. In diesen Situationen schützt Sie die Hausratversicherung. Wann genau die Versicherung greift, was überhaupt zum Hausrat zählt und wie Sie den Versicherungsschutz an Ihre individuelle Situation anpassen, erfahren Sie in dem folgenden Beitrag.
Wogegen schützt mich die Hausratversicherung?
In dem genannten Beispiel mit dem Brand erhalten Sie selbstverständlich eine Entschädigungsleistung für Ihren Hausrat. Doch auch bei vielen anderen Schadensszenarien bietet die Hausratversicherung Schutz. Grundsätzlich sollten Sie bei der Frage, ob ein Schaden über die Hausratversicherung gedeckt ist, immer Folgendes überlegen: Ist eine versicherte Sache zerstört worden oder unbrauchbar? Und wenn ja, war eine versicherte Gefahr die Ursache dafür?
Was zu den versicherten Sachen – dem Hausrat – zählt, lesen Sie im nächsten Abschnitt. Versicherte Gefahren hingegen sind klar definiert. Sie bilden das Grundgerüst der Hausratversicherung und sind in jedem Tarif abgesichert. Zu den versicherten Gefahren in der Hausratversicherung zählen:
- Feuer
- Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Sturm und Hagel
- Leitungswasser
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
Die genannten Gefahren sind immer im Komplettpaket versichert. Somit erhalten Sie einen effektiven Rundumschutz, der Sie zuverlässig vor finanziellen Schäden an Ihrem Eigentum bewahrt.
Was gehört alles zum Hausrat?
In wenigen Worten zusammengefasst, handelt es sich bei Hausrat um Gegenstände des Gebrauchs und Verbrauchs sowie um Einrichtungsgegenstände und Wertsachen. Dazu gehören Möbel und elektronische Geräte ebenso wie Gardinen, Dekorationsartikel, Lebensmittel und Kleidung. Alle beweglichen Gegenstände in Ihrer Wohnung zählen zum Hausrat, jedoch geht der Begriff noch ein Stück weiter: Auch gewisse Dinge, die Sie im Keller, in Ihrer Garage oder Ihrem Gartenhaus aufbewahren, sind Hausrat. Hierzu zählen beispielsweise Werkzeug, Gartenzubehör und Rasenmäher. Wichtig ist dabei jedoch, dass sich die Garage bzw. das Gartenhäuschen in unmittelbarer Nähe Ihrer Wohnung befindet. Achtung bei Autoteilen wie etwa in der Garage lagernde Reifen: Diese sind meist vom Hausrat ausgeschlossen.
Wird ein Hausratgegenstand durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört, erhalten Sie von Ihrer Versicherung die Reparaturkosten oder, wenn diese den Neupreis übersteigen würden, den Gegenstand stets zum Neuwert ersetzt. Sie können also in jedem Fall mit einem gleichwertigen Ersatz rechnen. Bei älteren Einrichtungsgegenständen, die in der Form heute nicht mehr zu beschaffen sind, wird ermittelt, was ein vergleichbarer Gegenstand heutzutage kosten würde. Sind Dinge nicht komplett zerstört und trotz Beschädigung noch uneingeschränkt nutzbar, erhalten Sie die Wertminderung erstattet.
Abgrenzung zur Wohngebäudeversicherung
Immobilienbesitzer kennen die Wohngebäudeversicherung: Sie sichert das Gebäude gegen verschiedene Gefahren – ähnlich den Gefahren in der Hausratversicherung – ab. Hierzu bestand teilweise sogar eine gesetzliche Pflicht. Bis 1994 musste eine Immobilie in gewissen deutschen Bundesländern zumindest gegen Feuer versichert sein.
Da sich die Gefahren, gegen die Hausrat- und Gebäudeversicherung schützen, sehr ähneln und im Schadenfall häufig beide Versicherungen involviert sind, fällt eine Abgrenzung manchmal schwer. Vereinfacht lässt sich sagen: Wenn Sie Ihr Haus auf den Kopf drehen, ist alles, was dabei herausfällt, Hausrat. Ein Beispiel: Bei einem Wasserschaden im Wohnzimmer wird Ihre Schrankwand in Mitleidenschaft gezogen. Sie muss entsorgt werden – gleichzeitig ist auch die Wand dahinter feucht. Während Sie nun die Entschädigung für die Schrankwand von der Hausratversicherung erhalten, regulieren Sie die Kosten für die Trocknung der Wand über Ihre Wohngebäudeversicherung. Bei Bodenbelägen und Küchen muss manchmal genau hingesehen werden: Sind diese fest mit dem Gebäude verbunden und individuell daran angepasst: Wohngebäude. Sind sie hingegen nachträglich in das Gebäude eingefügt worden: Hausrat.
Kosten, die im Schadenfall entstehen können
Im Falle eines Leitungswasserschadens oder eines Brandes werden häufig nicht nur Dinge zerstört – je nach Schadensausmaß müssen Möbel eventuell abtransportiert und vorübergehend eingelagert werden. Der Schadenort bedarf einer Reinigung, manchmal ist die Wohnung für einen gewissen Zeitraum sogar unbewohnbar und Sie müssen ins Hotel. So entstehen schnell erhebliche Kosten, die sich zu den eigentlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten für Ihre Hausratgegenstände gesellen.
Auch diese Kosten machen Sie über Ihre Hausratpolice geltend. Eine umfangreiche Aufstellung der versicherten Kosten ersehen Sie im Angebot oder auch in Ihrem Versicherungsschein.
Außenversicherung
Die Hausratversicherung bietet nicht nur Schutz in Ihren eigenen vier Wänden – befinden sich Hausratgegenstände vorübergehend im Hotelzimmer oder am Arbeitsplatz, greift die sogenannte Außenversicherung. Diese ist allerdings in ihrer Dauer – meist drei Monate – und in ihrer Höhe begrenzt. Keine zeitliche Beschränkung gilt jedoch, wenn sich im Haushalt lebende Kinder für einen längeren Zeitraum außer Haus befinden. Das kann beispielsweise aufgrund eines Studiums in einer anderen Stadt der Fall sein. Wichtig hierbei: Das Kind lebt in einer Wohngemeinschaft und hat keinen eigenen Hausstand gegründet.
Versicherungssumme und Unterversicherung – wie ermittle ich den passenden Schutz für meinen Hausrat?
Um Ihren Hausrat optimal abzusichern, gilt es, zunächst ein paar Aspekte zu berücksichtigen. Am entscheidendsten für den Versicherungsschutz und natürlich auch den Beitrag ist der Wert Ihres Hausrats. Dieser bildet die Versicherungssumme, die Grundlage Ihres Vertrages. Hierbei ist es wichtig, den Wert realistisch einzuschätzen bzw. genau zu ermitteln, sodass Sie im Schadenfall nicht unterversichert sind und keine Leistungskürzung hinnehmen müssen. Wenn Sie die Versicherungssumme kennen, geht es darum, den gewünschten Leistungsumfang zu wählen.
Ergänzend zu den versicherten Gefahren lassen sich Zusatzbausteine einschließen, etwa der Schutz vor Glasbruch oder Fahrraddiebstahl. Dazu gibt es noch weitere Komponenten, wie beispielsweise Diebstahl aus Kfz, die manche Versicherungsgesellschaften anbieten. Überlegen Sie sich, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Die einzelnen Anbieter unterscheiden sich in ihrem Leistungsumfang und ein Vergleich lohnt sich in jedem Fall. Unser Vergleichsrechner hilft Ihnen dabei, den für Sie passenden Tarif zu finden. Gerne beraten wir Sie auch persönlich, telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp.
Unterversicherungsverzicht
Da es häufig schwerfällt, den Wert des eigenen Hausrats richtig einzuschätzen, setzen die meisten Versicherer Pauschalwerte an. Bei diesem Verfahren geht der Versicherer von einem gewissen Eurowert pro Quadratmeter Wohnfläche aus. Dieser pauschale Wert kann je nach Tarif zwischen 500 und 800 Euro betragen. Sie geben in diesen Fällen einfach nur Ihre Wohnfläche an, woraus sich dann die Versicherungssumme ergibt. Beispiel: Ihre Wohnung ist 80 Quadratmeter groß und der Versicherer legt einen Durchschnittswert pro Quadratmeter von 700 Euro zugrunde. Somit beträgt Ihre Versicherungssumme 56.000 Euro.
Der Vorteil dieser Methode ist, dass Sie damit automatisch einen Unterversicherungsverzicht mit dem Versicherer vereinbart haben. Dieser etwas sperrige Begriff bedeutet, dass die Gesellschaft im Schadenfall nicht prüft, ob die angegebene Summe dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats entspricht – und somit ihre Leistungen auch nicht kürzen kann. Anderenfalls wäre sie berechtigt, bei einer (wenn auch unwissentlich) zu niedrigen Angabe der Versicherungssumme Kürzungen vorzunehmen. Vermeiden Sie daher in jedem Fall eine Unterversicherung.
Erweiterung des Versicherungsschutzes – welche zusätzlichen Optionen habe ich?
Die genannten Gefahren wie Leitungswasser und Brand deckt jeder Hausrattarif ab. Ergänzen lässt sich dieser Basisschutz mit zusätzlichen Bausteinen, die Sie individuell wählen. Befinden sich beispielsweise besonders viele Wertsachen in Ihrem Haushalt? Besitzen Sie hochwertige Fahrräder, die Sie gerne abgesichert wüssten? Besteht Ihre Einrichtung zu einem großen Teil aus Glas oder Glaselementen oder haben Sie viele Fensterflächen? Im Folgenden zeigen wir Ihnen die wichtigsten Zusatzleistungen, mit denen Sie Ihren Versicherungsschutz bestmöglich an Ihre persönliche Situation anpassen.
Wertsachen
Wertsachen sind in der Hausratversicherung grundsätzlich mitversichert, jedoch meist nur bis zu gewissen Entschädigungsgrenzen. Hier gelten verschiedene Grenzen für Bargeld, Schmuck und sonstige Wertgegenstände. Auch Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind, sind Wertsachen – ausgenommen Möbelstücke. Meist ist die Entschädigung für Wertsachen auf 20 % der Versicherungssumme limitiert. Sie haben jedoch die Möglichkeit, diese Grenze gegen Mehrbeitrag zu erhöhen. Auch können Sie selbstverständlich einfach Ihre Versicherungssumme höher ansetzen.
Glasbruch
Glasschäden werden zwar reguliert, wenn eine versicherte Gefahr (Feuer, Leitungswasser etc.) dafür ursächlich war – nicht aber bei einfachem Glasbruch, etwa durch Unachtsamkeit. Fällt Ihnen beispielsweise ein schwerer Gegenstand aus der Hand und auf Ihren Glastisch, kommt die Glasversicherung für den Schaden an der Platte auf. Übrigens: Auch in der Wohngebäudeversicherung lässt sich Glasbruch einschließen. Achten Sie daher darauf, dass Sie den Baustein nicht doppelt versichern.
Fahrraddiebstahl
Besitzen Sie teure Fahrräder oder sind Sie einfach viel mit dem Fahrrad unterwegs, macht ein zusätzlicher Fahrraddiebstahlschutz durchaus Sinn. Wenn in Ihren abgeschlossenen Fahrradkeller eingebrochen und Ihr Zweirad entwendet wird, ist dies zwar über die Hausratpolice abgedeckt. Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie das Fahrrad unterwegs abgeschlossen stehen lassen, während Sie Ihren Einkauf erledigen. Die Höhe der Absicherung kann beispielsweise 1, 2 oder 3 % der Versicherungssumme betragen. Auch wichtig: Viele Tarife leisten nur, wenn das Fahrrad tagsüber (also nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) gestohlen wurde. Wünschen Sie einen 24-Stunden-Schutz, achten Sie darauf, dass Ihr Tarif keine Nachtklausel enthält.
Elementargefahren
Überschwemmungen durch Starkregen und Hochwasser nehmen immer weiter zu und verursachen zum Teil hohe Schäden. Auch stellt Schnee unter Umständen eine Gefahr dar und gerade bei Hanglage des Gebäude ist Erdrutsch ein Thema. Wer sich hiergegen absichern möchte, schließt erweiterte Naturgefahren bzw. Elementargefahren in seinen Vertrag ein. Die Elementargefahren sind im Einzelnen:
- Hochwasser
- Starkregen
- Schneedruck
- Erdrutsch/Lawinen
- Erdsenkung
- Erdbeben
Die Elementarschadendeckung geht häufig mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall einher. Die Höhe des Selbstbehaltes ist wiederum tarifabhängig.
Auf der Suche nach dem passenden und individuell auf Ihre Lebens- und Wohnsituation zugeschnittenen Tarif unterstützen wir von MJB-Finanz Sie gerne. Da wir als Versicherungsmakler nicht an eine bestimmte Gesellschaft gebunden sind, beraten wir unabhängig und haben die Möglichkeit, aus einer Vielzahl von Tarifen den für Sie optimalen Versicherungsschutz auszuwählen. Gerne sind wir telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp sowie auch persönlich für Sie da. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme!